Wildtiere haben jede Stadt erobert, auch unsere.


Mit der Ausdehnung unserer Siedlungsräume und Städte nahmen wir ihnen in den letzten 100 bis 200 Jahren viel von ihrem Lebensraum. Sie erobern ihn sich jetzt zurück. Denn wir bieten ihnen das, was sie - anpassungsfähig wie sie sind - zum Leben brauchen: Unterschlupf, Nahrung im Überfluss, keinen Jagddruck.

Unterschlupf

Nahrung

kein Jagddruck

Unsere Stadt ist im rechtlichen Sinne jagdlich befriedeter Bezirk. Dort darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Wir lernen mit den Wildtieren zu leben und wir leben ja auch schon damit. Aber wie reagieren wir, wenn Schäden durch Wildtiere entstehen? Der Steinmarder und Waschbär zerfrisst die Dachisolation, verkotet den Speicher, ihr Urin sickert durch die Decke in die oberste Etage, der Marder zernagt Daten- und Stromkabel, der Fuchsbau macht Hütte und Container instabil. Die Wildtiere übertragen Krankheiten auch auf Menschen (Zoonosen). Hier sind vor allem Kinder, die ja gerne draußen spielen, gefährdet, denn Füchse streifen gerne über die Spielplätze und suchen dort nach entsorgten Essensresten.
Diese Problematik hat der baden-württembergische Gesetzgeber erkannt und als erstes Bundesland für den Stadtjäger im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Wildtiere aus unserem Siedlungsraum zu vertreiben. Er läuft also nicht mit Gewehr in der Stadt herum, seine Aufgabe ist vielmehr, bei Schäden zu beraten und Vorschläge für eine sinnvolle, möglichst schusswaffenfreie Abhilfe zu machen. Seine Kompetenzen sind gesetzlich geregelt und eng begrenzt. Aufgrund seiner fundierten Ausbildung darf er als anerkannter Stadtjäger im befriedeten Bezirk die Jagd, vor allem auch mit der Falle, ausüben. Dies darf der normale Grundstückseigentümer nicht, denn die Fallenjagd ist in der Stadt und im seinem Jagdrevier dem Jagdscheininhaber vorbehalten. Im befriedeten Bezirk darf die Fallenjagd nur mit einem Sachkundenachweis auf Wildtiere ausgeübt werden. Geschützte Tierarten zu fangen ist streng verboten!! Das darf auch der Jäger nicht. Der Stadtjäger hat die notwendigen Befähigungsnachweise und eine Fülle von Vorschriften zu beachten: Ist das Tier jagdbares Wild, unterliegt es dem Jagdrecht? Hat es Jagdzeit? Ist es geschützt oder auch streng geschützt? Handelt es sich um ein führendes Muttertier? ..um nur einiges zu nennen. Stadtjägerinnen und Stadtjäger sind Experten, die eng mit den lokalen Behörden und der Polizei zusammenarbeiten und die immer dann gerufen werden können, wenn zwischen Menschen und Wildtieren Konflikte entstehen. Ihre Tätigkeit ist kostenpflichtig. Aber Schäden an Datenleitungen, Autos, Dächern und auf Speichern sind in der Regel ein vielfaches kostspieliger.
Gerne informiere ich Sie bei Bedarf (wenn Not an der Frau / am Mann ist) über Möglichkeiten, mit Ihrem Wildtier friedlich zusammenzuleben, es aber auch, wenn es notwendig ist, zu entfernen bzw. zu entnehmen.












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